Kommentar zum aid-Newsletter vom 06.05.2015 zur S3-Leitlinie Allergieprävention
Am 06.05.15 wurde über den aid*-Newsletter die Pressemitteilung „Vier bis sechs Monate ausschließlich Stillen – Stillempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben bleiben bestehen“ in Netz gestellt, mit dem Ziel Verunsicherungen entgegenzuwirken. Vermutlich hat aber genau diese Pressemitteilung zu Missverständnissen geführt. Deshalb werden die Punkte, die ungenau oder falsch dargestellt wurden, an dieser Stelle aufgegriffen und richtig gestellt.
1) In der Pressemitteilung heißt es: „In der überarbeiteten S3-Leitlinie Allergieprävention, die seit Juli 2014 vorliegt, wurden die Aussagen zur Stilldauer und zur Beikosteinführung geändert.“ Dies ist bezüglich der empfohlenen Stilldauer nicht korrekt. Bereits beim Update 2009 wurde eine Empfehlung für ein ausschließliches Stillzeit über 4 Monate verabschiedet. Neu ist, dass der Begriff „ausschließliches Stillen“ durch „Vollstillen“ ersetzt wurde und damit sowohl ausschließliches Stillen als auch die zusätzliche Gabe von Wasser, Vitaminen etc. mit einschließt. Die Empfehlung zum Stillen gründet sich auf die zum Thema Allergieprävention systematisch recherchierte und bewerte Literatur.
2) Weiterhin wird in der Pressemitteilung behauptet, dass die Empfehlung, nach 4 Monaten Beikost einzuführen, mit dem steigenden Nährstoffbedarf begründet wird. Dies ist ebenfalls nicht korrekt. Die Bedarfssteigerung, die im übrigen in den DACH**-Referenzwerten so nachzulesen ist, ist der Empfehlung für die Beikosteinführung lediglich als Präambel vorangestellt. Den Autoren der Pressemitteilung war dies vor Veröffentlichung auch bekannt.
Die Autoren der Leitlinie empfehlen, Beikost nach dem vollendeten 4. Monat einzuführen. Von einem Weiterstillen nach Einführung der Beikost wird durch die Empfehlungen der Leitlinie nicht abgeraten.
3) Der Zeitraum 5. bis 7. Monat für die Beikosteinführung mag aus Sicht einer individuellen Entwicklung von Säuglingen seine Berechtigung haben. Im Hinblick auf Allergiepävention sollte allerdings bedacht werden, dass das Risiko einer Allergiemanifestation durch längeres Vollstillen nicht – wie früher vermutet – gesenkt werden kann, sondern eher steigt. Stillen hat viele Vorteile. Das wird auch in der Allergiepräventions-Leitlinie ausdrücklich betont. Allerdings ist aus Gründen der Allergieprävention ein Vollstillen nur für die ersten 4 Monate anzuraten, da ein verlängertes Vollstillen nicht mit einem allergiepräventiven Effekt verbunden ist. Dennoch können selbstverständlich andere Gründe zu einem verlängerten Vollstillen führen.
Die Steuerungsgruppe S3-Leitlinie Allergieprävention, AWMF***-Register Nr. 061/016:
Prof. Dr. Torsten Schäfer, Immenstadt
Prof. Dr. Matthias V. Kopp, Lübeck
Dr. Imke Reese, München
Prof. Dr. Thomas Werfel, Hannover
Dr. Cathleen Muche-Borowski, Hamburg
* aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (http://www.aid.de/newsletter/)
** DACH: D = Deutschland; A = Österreich; CH = Schweiz (https://www.dge.de/wissenschaft/referenzwerte/)
***Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (http://www.awmf.org)
Kommentar als PDF-Datei zum Herunterladen:
Stellungnahme Allergiepräventionsleitllinie 2014 Steuerungsgruppe 5-2015