Es bleibt dabei:

Keine Empfehlung für IgG(4)-Tests mit Nahrungsmitteln

Die neue Leitlinie zum Umgang mit Nahrungsmittelallergien spricht eine deutliche Sprache:

„Tests mit realen Messdaten, aber irreführender Interpretation: Bestimmungen von Immunglobulin G(IgG)- oder IgG4-Antikörpern bzw. Lymphozytentransformationstests mit Nahrungsmitteln erlauben keine Unterscheidung von Gesunden und Erkrankten, weder bei Nahrungsmittelallergie noch bei Nahrungsmittelunverträglichkeit. Die mangelnde diagnostische Spezifität bedingt viele positive Befunde bei Gesunden. Nahrungsmittelspezifisches IgG oder IgG4 zeigt lediglich, dass das Individuum wiederholt Kontakt mit dem entsprechenden Nahrungsmittel gehabt hat und stellt eine physiologische Reaktion des Immunsystems auf ein Fremdprotein dar…. 

Vom Einsatz der IgG/IgG4-Bestimmungen mit Nahrungsmitteln bei Verdacht auf Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit raten auch die EAACI (European Academy of Allergy & Clinical Immunology), der amerikanische (American Academy of Allergy, Asthma & Immunology, AAAAI) und der kanadische Allergologenverband (Canadian Society of Allergy and Clinical Immunology, CSACI) ab.“

Somit bleibt die Einschätzung von deutschsprachigen und internationalen Allergologen: IgG-Tests mit Nahrungsmitteln sind abzulehnen – Fernsehwerbung hin oder her. Allerdings ist es nicht zu verhindern, dass diese Tests unter diversen Bezeichnungen weiterhin über das Internet vertrieben werden. Die Stellungnahmen der DGAKI sind eindeutig und in folgenden Leitlinien zu finden:

PDFsymbolLeitlinie_Keine_IgG-Tests_mit_Nahrungsmitteln_2009.pdf

PDFsymbolLeitlinie_Management_IgE-vermittelter_Nahrungsmittelallergien-S2k-LL_Allergo-Journal_korrigiert_12-2015.pdf