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8 – Satzung

Die Satzung der DGAKI spiegelt die Aufgaben der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, ihre Struktur und Verfahrensweisen wider. Sie wird – sofern erforderlich – angepasst und steht zum Download als PDF-Datei zur Verfügung:

Satzung DGAKI_160728

Auzüge aus der Satzung der DGAKI:

Die DGAKI ist eine wissenschaftliche Vereinigung mit dem Zweck, alle an den Problemen der Allergologie und klinischen Immunologie interessierten Ärzte und Naturwissenschaftler zu vereinen und dieses Fachgebiet in Forschung, Klinik und Praxis zu fördern

Ordentliche Mitglieder können Ärzte und Naturwissenschaftler werden.

Außerordentliche Mitglieder können Einzelpersonen werden, die sich aktiv mit der Allergologie und ihren Grenzgebieten beschäftigen.

Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die die Gesellschaft zur Erreichung ihrer Ziele unterstützen.

Korporative Mitglieder können wissenschaftliche Gesellschaften oder Vereine werden, deren Zielsetzung Aufgabenstellungen aus der Allergologie umfassen.

Der Vorstand der Gesellschaft wird von der Mitgliederversammlung aus der Reihe ihrer ordentlichen Mitglieder mit einfacher Mehrheit gewählt.

Der Beirat berät den Vorstand vor allem in Angelegenheiten der Forschung, der angewandten Allergologie und der Gesundheitspolitik. Bei der Besetzung des Beirates ist möglichst darauf zu achten, dass verschiedene Fachdisziplinen und Standesgruppierungen vertreten sind.

Der Vorstand kann Sektionen und Arbeitsgruppen einrichten. Sektionen umfassen fachlich gleichartig ausgerichtete Mitglieder der Gesellschaft. Arbeitsgruppen werden für begrenzte Zeiträume zur Bearbeitung eines vom Vorstand festgelegten oder akzeptierten Themas eingerichtet.